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Gemeinschaftsarbeit

Gemeinschaftsarbeit

Auch die Gemeinschaftsarbeit ist in unserer Satzung, unter § 10, mit ihren Pflichten für den Pächter geregelt.

So haben die Pächter insbesondere ohne Anspruch auf Bezahlung an den vom Vorstand oder von der Kolonieversammlung beschlossenen gemeinschaftlichen Arbeiten zur Erhaltung, Veränderung oder Beseitigung von Einrichtungen für die Kleingärtner teilzunehmen. Diejenigen, die an diesen gemeinschaftlichen Arbeiten aus dringender beruflicher Inanspruch- nahme oder sonstiger Verhinderung nicht teilnehmen, haben einen Ersatz zu stellen oder für jede angesetzte Gemeinschaftsarbeit einen Ausgleichsbetrag an den Verein/die Kolonie zu zahlen. Die Höhe des Ausgleichsbetrages für jede versäumte Gemeinschaftsarbeit wurde und wird in der jeweiligen Kolonieversammlung verabschiedet und bedarf der Bestätigung durch den erweiterten Vorstand.

Auf der erweiterten Vorstandssitzung, am 04.02.2014, wurde generell verabschiedet, dass die Kolonien in Zukunft ohne erneute Zustimmung des erweiterten Vorstandes, den Betrag für eine Gemeinschaftsarbeitsstunde in der Kolonieversammlung festlegen können.

Der Ausgleichsbetrag wird nicht durch den Rechnungsführer eingezogen, sondern immer durch den Obmann/Kassenwart der jeweiligen Kolonie. Dabei sollte eine feste Ermahnungskette eingehalten werden mit 1. - 3. Ermahnung.

Danach erfolgt die Meldung des Zahlungsunwilligen an den Vorstand. Der Vorstand erteilt dem betroffenen Pächter dann eine Abmahnung.

Sollte es zu einer 2. Abmahnung durch den Vorstand kommen, so ist der Vorstand berechtigt die sofortige Kündigung, nach § 4, auszusprechen, denn das Mitglied hat gegen den § 10 der Satzung vorsetzlich und wiederholt verstossen. Die Satzung wurde vom Mitglied durch seine Unterschrift auf dem Pachtvertrag anerkannt.

Seien wir einmal ehrlich - 3 Ermahnungen und 2 Abmahnungen kann man eigentlich nicht mehr als ein Versehen ansehen.

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