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Welche Kosten entstehen mir ?

Welche Kosten entstehen mir ?

Wenn man sich für einen Kleingarten entscheidet, so möchte man natürlich auch wissen mit welchen Kosten im Jahr zu rechnen sei, bzw. welche Zahlungen noch zusätzlich zu den laufenden Jahreszahlungen anfallen.

Beim Pächter ist das Zeitschriften-ABO verpflichtend, da es nach Jahresmitgliederversammlungsbeschluß den Fachberater in unserem Verein ersetzt. Das passive Mitglied und das Familienmitglied kann die Zeitschrift abonnieren, muss es aber nicht.
Treten Sie dem Verein bei, egal ob als Bewerber, Familienmitglied oder passives Mitglied, so wird einmalig eine Aufnahmegebühr von 15,40 € erhoben.

Als Bewerber beträgt der Jahresbeitrag 19,00 €.
Familienmitglieder und passive Mitglieder zahlen 12,00 € Jahresbeitrag.
Das Zeitschriften-ABO kostet 13,40 € im Jahr. Die Zeitung ist für Pächter verpflichtend.

Somit ergeben sich die folgenden Zahlungen im Eintrittsjahr, ungeachtet davon ob sich im laufenden Jahr der Status zum Pächter hin entwickelt. In dem Fall stehen weitere Zahlungen, die Parzelle und Vereinsbeitrag betreffend, an.

Bewerber zahlen
34,40 €
(ohne Zeitung)
Familienmitglieder zahlen
27,40 €
(ohne Zeitung)
passive Mitglieder zahlen
27,40 €
(ohne Zeitung)

Wird eine Parzelle übernommen, so fällt eine weitere einmalige Zahlung an. Das ist die Abstands- zahlung für die Laube, Bepflanzungen, Befestigungen ect. Die Höhe der Abstandszahlung wird durch eine unabhängige Wertermittlungskommission ermittelt. Diese richtet sich nach den Schätzrichtlinien des Landes Schleswig-Holstein. Die Dinge die nicht nach den Schätzrichtlinien in die Schätzung mit einfließen sind Verhandlungssache - zwischen dem Vor- und Nachpächter.

Zuzüglich zur Abstandssumme kommt dann noch die Schätzgebühr von 80,00 € hinzu. Sie wird zwischen dem Vor- und Nachpächter geteilt.

Wertermittlungsgebührenanteil
40,00 €
Differenzbetrag des Mitgliedbeitrags Bewerber/Pächter
21,00 €

Als Pächter kommen dann in etwa folgende Kosten im Jahr auf Sie zu - plus Wasserkosten:

Rechnungsposten
Beträge
Kommentar
Mitgliedsbeitrag als Pächter
40,00 €
Die Pacht beträgt pro m2
0,19 €
also zwischen 46,00 € bis 110 € (Parzellengröße)
* Die Wassergeld-vorauszahlung beträgt
25,00 €
* Wasserobmann-Aufwandsentschädigung
10,23 €
dieses ist der höchste Betrag, der momentan in einer Kolonie anfällt. Der Betrag wird von der Kolonie festgelegt
Die Kolonieausbauumlage
15,00 €
Schädlingsbekämpfungsetat
10,00 €
Gartenzeitung
13,40 €
über dieses Medium erreicht der Vorstand letztendlich alle Mitglieder.
Beitrag für den Kreis-/Landesverband
10,00 €
Jahresbeitrag für den Dachverband
Laubenversicherung
30,00 €
dieses ist der Minimalbetrag bei unserer KVD-Gruppenversicherung

Eine Laubenversicherung ist Pflicht und kann über den Verein (Gruppenversicherung des KVD) abgeschlossen werden oder es wird eine private Versicherung nachgewiesen. Wichtig dabei ist, dass die Versicherung zusätzlich die Abräumkosten beinhaltet.

Die jährlichen Kosten liegen im Schnitt bei ca. 190,00 € (hier spielt allerdings letztendlich die Parzellengröße mit rein) plus dem verbrauchten Wasser, wenn es die 25,00 € Vorauszahlung übersteigen sollte. Wenn weniger Wasser verbraucht wird, erfolgt eine Rückzahlung der nicht verbrauchten Vorauszahlung.

Wird eine Parzelle im laufenden Jahr übernommen, so wird die bereits gezahlte Jahresrechnung des Altpächters anteilig (tagesgenaue Abrechnung) vom übernehmenden Pächter dem abgebenden Pächter erstattet. Davon ausgenommen ist der Mitgliedsbeitrag. Das ist eine Jahreszahlung und muss immer von jedem Mitglied in voller Höhe gezahlt werden.

Anmerkung: Der Wert der Laube erhöht sich nicht mit den Jahren, wie es durchaus bei Immobilien der Fall sein kann, sondern unterliegt einer Abschreibung. Somit verringert sich der Wert von Jahr zu Jahr. Dieses ist im BundesKleinGartenGesetz so festgeschrieben. Damit soll gewährleistet werden, dass sich auch Leute mit kleinem Einkommen einen Kleingarten leisten können.

* Nur in Kolonien mit Wasserversorgung

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