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Wie wird man Pächter eines Kleingartens ?

Wie wird man Pächter eines Kleingartens ?

Sie möchten eine Kleingartenparzelle pachten?

Die satzungsgemäße Bewirtschaftung macht viel Arbeit, aber sicherlich auch viel Freude. Für das reibungslose Bewirtschaften einer Parzelle sind allerdings einige Regularien einzuhalten. Diese werden Ihnen in Form unserer Satzung, mit den eingefügten Ordnungen, spätestens bei Abschluss des Pachtvertrages für Ihre neue Parzelle ausgehändigt.

Wie funktioniert das

Zuerst einmal tritt man dem Verein als Gartenbewerber bei indem man sich in der Sprechstunde persönlich vorstellt. In der Sprechstunde werden dann die Seiten des Aufnahmeformulars ausgefüllt und unterschrieben. Wichtig ist auch die 2. Seite, sie bezieht sich auf das SEPA-Basislastschriftmandat. Man kann das Formular aber auch bereits ausgefüllt zur Sprechstunde mitbringen. Das Formular können Sie sich hier herunterladen.
Über zu erwartende Kosten kann man sich hier informieren.
Bitte bedenken Sie, dass die Sprechstunde immer jeden 4. Donnerstag im Monat stattfindet.
Die genauen Termin und den Ort finden Sie hier.

Wie bekommt man nun eine Parzelle

Ganz einfach: Voraussetzung ist, dass der im Aufnahmeformular ausgewiesene Betrag von uns abgebucht werden konnte. Mit Eingang Ihrer Zahlung kommt Ihr Name auf unsere Bewerberliste, mit den von Ihnen gemachten Angaben, wie Wunschkolonie und finanzielle Obergrenze. Sollten sich hier nachträglich Änderungen ergeben verständigen Sie bitte sofort den Vorstand.

Die Wertermittlungssumme

Kündigt ein Pächter seine Parzelle, so wird der Wert seiner Parzelle von einer unabhängigen, von der Mitgliederversammlung gewählten, Wertermittlungskommission ermittelt. Über diese Wertermittlung wird ein Wertermittlungsprotokoll erstellt der für den abgebenden Pächter wie auch für den übernehmenden Pächter verbindlich ist. Dieser ermittelte Wert beinhaltet den Pflanzen- und Baumbestand, Wegebefestigungen, Einfriedigungen, Wasseranlage, Laube (ohne Inhalt) u.v.m.. Die Wertermittlung wird nach den gültigen amtlichen Richtlinien des Landes Schleswig-Holstein, unter Berücksichtigung des Bundeskleingartengesetzes, vorgenommen.

Die Reihenfolge

Mit Ihren Angaben aus dem Aufnahmeformular (Wunschkolonie und finanzielle Obergrenze), dem ermittelten Wert der gekündigten Parzelle und der Reihenfolge auf der Bewerberliste ermittelt der Vorstand den nächsten Bewerber, auf den möglichst viele dieser Kriterien zutreffen. Das heißt für Sie, wenn Sie z.B. als finanzielle Obergrenze € 3.000,- angegeben haben, der ermittelte Wert zwischen € 0,00 und € 3000,- liegt und die Wunschkolonie übereinstimmt, sind Sie für den Vorstand der nächste Bewerber für diese Parzelle. Gibt es mehrere Treffer, entscheidet zusätzlich das Eintrittsdatum in den Verein, wann die betroffenen Bewerber angesprochen werden.

Das Angebot

Der Vorstand bietet Ihnen in dem Fall die Parzelle unter Angabe des ermittelten Wertes an. Zeigen Sie Interesse, wird der Vorstand mit Ihnen einen Besichtigungstermin vereinbaren. Sie können dann die Parzelle besichtigen und sich in aller Ruhe entscheiden, ob Sie diese Parzelle übernehmen möchten oder das nächste Angebot abwarten wollen. Sie sind nicht gezwungen, eine angebotene Parzelle zu pachten! Eine Entscheidung Ihrerseits gegen die angebotene Parzelle hat für Sie keinerlei Nachteile, Sie behalten selbstverständlich Ihren Platz in der Bewerberliste. Wie auch immer Ihre Entscheidung ausfallen sollte, verständigen Sie bitte umgehend den Vorstand telefonisch davon, wenn Ihnen eine Parzelle nicht zusagen sollte - soweit das noch nicht vor Ort bereits geschehen sein sollte.

Die Entscheidung

Entscheiden Sie sich für die Übernahme der besichtigten Parzelle, steht einer Pacht durch Sie nichts mehr im Wege.

Beachten Sie bitte unbedingt bei Gesprächen mit dem Vorpächter: Nur der Vorstand entscheidet darüber, wer Nachfolgepächter wird, nicht der abgebende Pächter (Vorpächter).

Eine Nichtübernahme durch Sie von nicht im Wertermittlungsprotokoll aufgeführten Gegenständen (z.B. Laubeninhalt) hat keinen Einfluss auf die Vergabe der Parzelle. Sie sind nicht gezwungen hier etwas zusätzlich zu übernehmen, was nicht Ihren Vorstellungen entspricht. Das bedeutet, dass der Altpächter die Sachen entweder unentgeldlich auf der Parzelle belassen müsste oder es mitnehmen und selber entsorgen/weiterverkaufen muss.

Der Pachtvertrag

Der Vorstand vereinbart dann mit Ihnen und dem Vorpächter den Übergabetermin für die Parzelle. An diesem Termin erfolgt auch die Pachtvertragsunterzeichnung. Richten Sie sich bitte darauf ein, dass der Geldbetrag aus dem Wertermittlungsprotokoll zzgl. der Übergabekosten und der evtl. Teilabrechnung der Jahresabrechnung in bar an den Vorpächter, bzw. dem übergebenden Vorstandsmitglied gezahlt werden muss. Die Zahlung ist in Gegenwart des Vorstandes, bei Übergabe der Parzelle, vorzunehmen und wird auf dem Wertermittlungsbericht und dem Gartenübergabe-Protokoll quittiert.


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