Der erweiterte Vorstand setzt sich aus den Vorstandsmitgliedern, den Obleuten der Kolonien, der Bau- und Schätzkommission, sowie den beiden Revisoren zusammen.
Das Aufgabengebiet umfasst:
Der erweiterte Vorstand ist beschlussfähig, wenn die Hälfte seiner Mitglieder anwesend sind, darunter die/der 1. Vorsitzende oder bei deren/dessen Verhinderung die/der 2.Vorsitzende.
Bei der Beschlussfassung entscheidet die Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder.
Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der/des 1.Vorsitzenden, bei deren/dessen Verhinderung die Stimme der/des 2. Vorsitzenden.
ein Auszug aus unserer Satzung