KVD-Änderungen
ab dem 01.01.2022
Die meisten Pächter sind über die Gruppenversicherung des Landesverbandes, bei der KVD, mit ihren Lauben versichert. Alles wird teurer, so auch diese Versicherung. Lange Zeit konnte der Beitrag stabil gehalten werden. Nun ist es allerdings nicht wie bei „normalen“ Verteuerungen – höherer Preis für gleiche oder weniger Leistung. Nein – in diesem Fall erhält man für sein Geld mehr Leistung. Um es vor weg zu nehmen; wir reden bei der Erhöhung der Grundversicherung über einen Betrag von 5 Euro. Allerdings, wie bereits angemerkt, erhalten die Versicherungsnehmer dafür auch ein „Mehr“ an Leistung. Begeben wir uns in den direkten Vergleich:
Die erste Verbesserung ist gleich in Ziffer 2 (Einbruchdiebstahl-Versicherung) des Merkblattes anzutreffen. Die Inhaltsversicherungs- und Höherversicherungssumme wurde um jeweils 1.000 € angehoben. Die Erhöhung der Erstattung um 100 €.
Eine weitere Änderung erfolgt in der Ziffer 5 (Grundversicherung). Hier beträgt der Jahresbeitrag für die Grundversicherung 35 € anstatt 30 €. Dafür wurde die Versicherungssumme für das Gebäude bei Beschädigung durch Feuer, Sturm und Hagel von 5.000 € auf 10.000 € angehoben – also verdoppelt.
Die Ziffer 6 (Höherversicherung) wurde ebenfalls angepasst. Die Höchstversicherungssumme des Gebäudes wurde von 30.000 € auf 40.000 € erhöht.
Unter Ziffer 8 (Entschädigungsleistungen) hat es textliche Anpassungen gegeben. Anstatt sich dabei auf feste Summen zu beziehen, wurde auf die evtl. notwendige Höherversicherung hingewiesen.
In Ziffer 11 (Ausschlüsse) wurde einige Dinge zusätzlich, gegenüber dem noch gültigen Merkblatt, aufgenommen.
Ziffer 12 (Erläuterungen zum Versicherungsschutz): hier wurde der Stundensatz bei Eigenleistung, für erforderliche Reparaturen nach einem Schadenfall, von 10 € auf 15 € erhöht.
Allein durch eine Höherversicherung von 5.000 €, für das Gebäude, wären mit der heute aktuell gültigen Versicherung 10 € zusätzlich zum Grundversicherungsbetrag fällig. Diese Mehrversicherung bekommt man ab dem 01.01.2022 für die 5 € Erhöhung der Grundversicherung bereits incl. Für alle, die eine Höherversicherung abgeschlossen haben und sich mit ihrer Versicherungssumme bis 10.000 befinden, können bei Bedarf sicherlich eine Anpassung durchführen. Aus Erfahrung ist uns allerdings bekannt, dass viele ihre Lauben zwar mit der Grundversicherung abgesichert haben, dieses aber auf keinen Fall einem Neubeschaffungswert entspricht. Auch bei vielen Höherversicherungen entspricht der Versicherungswert durchaus nicht einem Neubeschaffungswert einer gleichwertigen Laube. Auf diesen Wert weist das Merkblatt aber an diversen Stellen immer wieder hin. Ansonsten besteht Unterversicherung. Selbst wenn ein Pächter eine Laube für beispielsweise 2.500 € übernommen hat, bedeutet es nicht, dass eine gleichwertige Laube zu diesem Preis wieder angeschafft werden könnte.
Also nicht wundern, wenn mit der Jahresrechnung 2022 plötzlich die Laubenversicherung um 5 € teurer ist, gegenüber 2021.
Das neue Merkblatt, gültig ab 01.01.2022, kann bereits eingesehen werden. Klicken Sie dafür hier! um es zu öffnen.