Schrebergarten-
Verein Wedel e.V.
seit 1920
Invasive Pflanzen im Kleingarten
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SCHREBERGARTEN-VEREIN WEDEL E. V.

Invasive Pflanzen im Kleingarten

Wenn aus einer Gartenpflanze ein Problem für die Natur wird

Pflanzen aus anderen Regionen der Welt gehören seit Jahrhunderten zu unseren Gärten. Viele dieser Arten bereichern unsere Gärten, ohne außerhalb der Kultur Probleme zu verursachen. Einige gebietsfremde Pflanzen können sich jedoch stark ausbreiten, heimische Arten verdrängen oder natürliche Lebensräume verändern.

Solche Pflanzen können als invasiv oder potenziell invasiv eingestuft werden. Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) bewertet gebietsfremde Pflanzen nach ihren Auswirkungen auf die biologische Vielfalt. Die aktuelle Bewertung unterscheidet dabei unter anderem Arten der Aktions-, Management- und Handlungsliste. 2025 veröffentlichte das BfN eine umfassend aktualisierte Bewertung der in Deutschland wild lebenden gebietsfremden Gefäßpflanzen. Von den bewerteten Neophyten wurden 45 Arten als invasiv und 76 als potenziell invasiv eingestuft.

Für uns Kleingärtner ist das Thema besonders relevant, denn Gärten gehören zu den wichtigen möglichen Ausgangspunkten für die Ausbreitung gebietsfremder Zierpflanzen. Pflanzen können über Samen, Früchte, Wurzelausläufer, Rhizome oder achtlos entsorgte Gartenabfälle aus dem Garten in die freie Landschaft gelangen. Das BfN nennt die Verwendung als Zierpflanze in Gärten als einen bedeutenden Einführungspfad gebietsfremder Pflanzen.

Nicht jede gebietsfremde Pflanze ist invasiv

Ein Neophyt ist zunächst lediglich eine Pflanzenart, die durch menschlichen Einfluss in ein Gebiet gelangt ist, in dem sie ursprünglich nicht heimisch war. Daraus folgt noch keine Gefährlichkeit.

Von einer invasiven gebietsfremden Art spricht man erst, wenn von ihr nach fachlicher Bewertung erhebliche negative Auswirkungen auf die biologische Vielfalt ausgehen beziehungsweise entsprechende Gefährdungen festgestellt wurden.

Daneben gibt es potenziell invasive Arten, bei denen negative Auswirkungen zu erwarten oder bereits teilweise erkennbar sind.

Und schließlich gibt es Arten der EU-Unionsliste. Für diese gelten rechtliche Beschränkungen, die erheblich weiter gehen als eine bloße Empfehlung, eine Pflanze im Garten besser nicht anzubauen. Die gelisteten Arten dürfen grundsätzlich unter anderem nicht vorsätzlich gehalten, gezüchtet, gehandelt, getauscht, transportiert, zur Fortpflanzung gebracht oder in die Umwelt freigesetzt werden.

Problematische Pflanzen im Überblick

Pflanze Warum invasiv/problematisch? Vorsichtsmaßnahmen Entfernung/Bekämpfung Status
Riesen-Bärenklau / Herkulesstaude (Heracleum mantegazzianum) Starke Samenvermehrung, bildet große Bestände und verdrängt andere Vegetation. Pflanzensaft kann zusammen mit Sonnenlicht schwere Hautreaktionen verursachen. Haut und Augen schützen. Möglichst vor Samenbildung beseitigen; Wurzel unterhalb des Vegetationskegels abstechen. Größere Bestände fachgerecht bekämpfen und über mehrere Jahre kontrollieren. EU-Unionsliste, in Deutschland etabliert
Drüsiges Springkraut (Impatiens glandulifera) Schleudert zahlreiche Samen über mehrere Meter; besonders erfolgreiche Ausbreitung an feuchten Standorten und Gewässern. Unbedingt Samenbildung verhindern. Reife Samenkapseln nicht unnötig berühren oder verschleppen. Vor der Samenreife ausreißen oder mähen. Mehrjährige Nachkontrolle. EU-Unionsliste, in Deutschland etabliert
Götterbaum (Ailanthus altissima) Sehr zahlreiche Samen und starke Wurzelausläufer; hohe Regenerationsfähigkeit. Nicht anpflanzen, vermehren oder weitergeben. Wurzelverletzungen können neue Austriebe fördern. Jungpflanzen vollständig entfernen. Ältere Exemplare erfordern ein systematisches Vorgehen und Nachkontrollen. EU-Unionsliste, in Deutschland etabliert
Gewöhnliche/Echte Seidenpflanze (Asclepias syriaca) Flugfähige Samen und kräftige unterirdische Ausläufer ermöglichen eine schnelle Ausbreitung. Samenbildung verhindern; Wurzelteile nicht verschleppen. Pflanzen samt Wurzelsystem entfernen und neue Austriebe konsequent beseitigen. EU-Unionsliste, in Deutschland etabliert
Flieder-Knöterich (Koenigia polystachya) Starke vegetative Ausbreitung und Bildung dichter Bestände. Pflanzen- und Wurzelmaterial nicht verbreiten. Möglichst vollständig entfernen; wiederholte Nachkontrolle notwendig. EU-Unionsliste, in Deutschland etabliert
Japanischer Stauden-/Flügelknöterich (Fallopia japonica) Extrem regenerationsfähige Rhizome. Kleine Wurzel- oder Sprossstücke können neue Bestände bilden. Erde und Pflanzenreste nicht verschleppen; Geräte nach Arbeiten reinigen. Kleine Bestände sorgfältig ausgraben. Etablierte Bestände benötigen meist mehrjährige Bekämpfung und Kontrolle. BfN: invasive Art; nicht allein deshalb EU-weit verboten
Kanadische Goldrute (Solidago canadensis) Vermehrung über Samen und unterirdische Ausläufer; kann dichte Dominanzbestände bilden. Samenreife verhindern; Rhizome nicht mit Erde verschleppen. Ausgraben bzw. wiederholte Mahd vor der Samenreife; Nachkontrolle. In Deutschland invasiv bewertet; nicht EU-Unionsliste
Riesen-Goldrute (Solidago gigantea) Vermehrt sich sowohl über Samen als auch über Rhizome und kann großflächige Bestände bilden. Samenbildung und Verschleppung von Rhizomen verhindern. Kleine Bestände ausgraben; größere Bestände wiederholt mähen und kontrollieren. In Deutschland invasiv bewertet; nicht EU-Unionsliste
Kartoffel-Rose (Rosa rugosa) Ausbreitung durch Früchte/Samen und starke Wurzelausläufer; besonders problematisch in empfindlichen Küstenlebensräumen. Keine Ausbreitung aus dem Garten zulassen; Wurzelmaterial nicht verschleppen. Wurzelausläufer vollständig entfernen; mehrjährige Nachkontrolle kann notwendig sein. In Deutschland invasiv bewertet; nicht EU-Unionsliste
Kirschlorbeer (Prunus laurocerasus) Früchte werden von Vögeln verbreitet; kann verwildern und durch dichte, immergrüne Bestände andere Vegetation beeinträchtigen. Ausbreitung aus dem Garten verhindern; bei Neupflanzungen heimische Gehölze bevorzugen. Sämlinge und unerwünschte Pflanzen mit Wurzeln entfernen und Wiederaustrieb kontrollieren. Potenziell invasiv bewertet; kein allgemeines EU-Verbot
Sommer-/Schmetterlingsflieder (Buddleja davidii) Sehr große Zahl leichter Samen; besiedelt offene Flächen, Brachen und andere gestörte Standorte. Samenstände möglichst vor der Reife entfernen; Verwilderung verhindern. Sämlinge früh entfernen; unerwünschte Sträucher einschließlich Wurzelstock beseitigen. Problematische gebietsfremde Art; nicht EU-Unionsliste
Bildliche Zusammenstellung der invasiven Pflanzen

Für die rechtliche Einordnung ist die jeweils aktuelle Unionsliste maßgeblich. Das BfN führt dort beispielsweise Götterbaum, Seidenpflanze, Riesen-Bärenklau, Drüsiges Springkraut und Flieder-Knöterich als in Deutschland etablierte Arten.

Der Riesen-Bärenklau – eine alte Warnung bleibt aktuell

Bereits auf unserer früheren Internetseite beschäftigte sich der Schrebergarten-Verein Wedel ausführlich mit dem Riesen-Bärenklau oder der Herkulesstaude.

Anlass waren Informationen der Stadt Wedel, die den Pächterinnen und Pächtern Hinweise zum Umgang mit dem Jakobs-Kreuzkraut und zusätzlich Informationen über den Riesen-Bärenklau zur Verfügung gestellt hatte. Unsere damalige Internetseite verwies dazu auf Informationen der Landwirtschaftskammer sowie auf einen Praxisleitfaden zum Riesen-Bärenklau.

Die Warnung vor dem Riesen-Bärenklau ist weiterhin berechtigt. Hinzugekommen ist eine klare europäische Rechtslage: Heracleum mantegazzianum steht seit 2017 auf der EU-Unionsliste und gilt in Deutschland als etabliert.

Besondere Vorsicht ist bei Arbeiten an der Pflanze notwendig. Der Pflanzensaft kann in Verbindung mit UV-Strahlung erhebliche Hautreaktionen verursachen. Deshalb sollten Haut und Augen bei einer Bekämpfung konsequent geschützt werden.

Bei größeren Beständen ist es sinnvoll, nicht einfach mit Freischneider oder Motorsense loszulegen, sondern zunächst das geeignete Vorgehen festzulegen.

Und was ist mit dem Jakobs-Kreuzkraut?

Das Jakobs-Kreuzkraut (Jacobaea vulgaris, Synonym Senecio jacobaea) wurde auf unserer alten Internetseite gemeinsam mit dem Riesen-Bärenklau behandelt. Die Stadt Wedel hatte seinerzeit Informationen zu beiden Pflanzen an die Pächter weitergegeben. Die damalige Vereinsseite verwies für das Jakobs-Kreuzkraut auf die Broschüre „Umgang mit dem Jakobs-Kreuzkraut – Meiden – Dulden – Bekämpfen“.

Es gehört jedoch nicht zu den invasiven Neophyten.

Das Land Schleswig-Holstein bezeichnet das Jakobs-Kreuzkraut ausdrücklich als in Europa heimische Pflanze und natürlichen Bestandteil unserer Kulturlandschaft. Problematisch sind seine Pyrrolizidinalkaloide. Diese können insbesondere für Tiere gesundheitsschädlich sein.

Die Broschüre „Umgang mit dem Jakobs-Kreuzkraut – Meiden – Dulden – Bekämpfen“ wird in Schleswig-Holstein weiterhin als Informationsmaterial geführt. Bei notwendigen Bekämpfungsmaßnahmen soll eine weitere Ausbreitung verhindert werden; Maßnahmen sollen vor der Samenreife erfolgen.

Damit bietet sich für unsere neue Seite eine klare Trennung an:

Riesen-Bärenklau: gebietsfremd, invasiv, EU-Unionsliste und zusätzlich Gesundheitsgefahr.

Jakobs-Kreuzkraut: heimische Pflanze, nicht invasiv; Aufmerksamkeit insbesondere aufgrund der Giftigkeit.

Gartenabfälle gehören nicht in die Landschaft

Ein unsachgemäßer Umgang mit Gartenabfällen kann die Ausbreitung problematischer Arten erheblich fördern. Besonders bei Pflanzen, die sich aus kleinen Rhizom-, Wurzel- oder Sprossstücken regenerieren können, kann aus vermeintlichem „Grünabfall“ ein neuer Bestand entstehen.

Deshalb gilt:

Gartenabfälle niemals in Knicks, an Wegrändern, Gewässern oder auf anderen Flächen außerhalb der dafür vorgesehenen Entsorgung ablagern.
Samenstände invasiver Arten möglichst vor der Samenreife entfernen.
Vermehrungsfähige Wurzel- und Rhizomstücke nicht auf andere Parzellen oder Flächen verschleppen.
Nach Arbeiten an stark ausbreitungsfähigen Arten Gartengeräte von Erde und Pflanzenresten reinigen.
Bei unbekannten Pflanzen zunächst eine sichere Bestimmung vornehmen, bevor Bekämpfungsmaßnahmen begonnen werden.

Gerade im Kleingarten können wir damit verhindern, dass sich eine einzelne problematische Gartenpflanze über die eigene Parzelle hinaus verbreitet.

Was bedeutet „verboten“?

Nicht jede invasive Pflanze ist automatisch eine verbotene Pflanze.

Entscheidend ist die Unionsliste der invasiven gebietsfremden Arten von unionsweiter Bedeutung. Für die dort aufgeführten Arten gelten nach der EU-Verordnung Nr. 1143/2014 weitreichende Beschränkungen. Sie dürfen grundsätzlich unter anderem nicht vorsätzlich gehalten, gezüchtet, transportiert, gehandelt, getauscht, zur Fortpflanzung gebracht oder in die Umwelt freigesetzt werden.

Für bereits weit verbreitete Arten werden Managementmaßnahmen festgelegt. Das BfN stellt entsprechende Maßnahmenblätter beispielsweise für Götterbaum, Seidenpflanze, Riesen-Bärenklau, Drüsiges Springkraut und Flieder-Knöterich zur Verfügung. Die konkrete Umsetzung obliegt den Bundesländern.

Die Formulierung „in Deutschland verboten“ sollte auf unserer Internetseite deshalb möglichst vermieden werden. Präziser ist:

„Art der EU-Unionsliste – unterliegt gesetzlichen Beschränkungen.“

So vermeiden wir den falschen Eindruck, jeder bereits vorhandene Bestand müsse von einem Gartenpächter aufgrund eines pauschalen deutschen „Pflanzenverbotes“ unverzüglich entfernt werden.

Vorbeugen ist leichter als jahrelang bekämpfen

Die einfachste Bekämpfung einer invasiven Pflanze ist, sie gar nicht erst in den Garten zu holen.

Beim Kauf neuer Pflanzen lohnt es sich deshalb, nicht nur auf Blütenfarbe, Wuchshöhe und Winterhärte zu achten. Ebenso wichtig ist die Frage, wie sich eine Pflanze vermehrt und ob sie außerhalb des Gartens problematisch werden kann.

Wo geeignete heimische oder nicht invasive Alternativen zur Verfügung stehen, sind diese insbesondere aus ökologischer Sicht häufig die bessere Wahl.

Ein naturnaher Kleingarten darf üppig wachsen und blühen. Verantwortungsvolles Gärtnern bedeutet aber auch, darauf zu achten, was über den eigenen Gartenzaun hinauswächst.

Quellen- und Informationsverzeichnis

Schrebergarten-Verein Wedel e.V. – historische Internetseite „Jakobs-Kreuzkraut und der Bärenklau“

Informationen der Stadt Wedel sowie damalige Verweise auf Fachinformationen zum Jakobs-Kreuzkraut und zur Herkulesstaude.

Broschüre zum Jakobs-Kreuzkraut

Für die Herkulesstaude gibt es mehre Quellen. Die folgenden vier Links, zu den jeweiligen PDF-Dokumenten, befinden sich auf der Seite der “Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen”

Informationen zur Bekämpfung der Herkulesstaude (April 2012)

Effektive Bekämpfungsmaßnahmen der Herkulesstaude (April 2012)

Herkulesstaude - gefährliche Schönheit am Wegesrand

Praxisleitfaden Riesenbärenklau

Bundesamt für Naturschutz – Neobiota

Grundinformationen zu gebietsfremden und invasiven Arten.

www.bfn.de/neobiota

Bundesamt für Naturschutz – Gefäßpflanzen

Aktuelle naturschutzfachliche Invasivitätsbewertungen gebietsfremder Gefäßpflanzen in Deutschland.

www.bfn.de/gefaesspflanzen

Bundesamt für Naturschutz – Unionsliste

Aktuelle Arten der Unionsliste, Status in Deutschland und Beginn der jeweiligen Listung.

www.bfn.de/art-4-unionsliste

Bundesamt für Naturschutz – EU-Verordnung Nr. 1143/2014

Erläuterungen zur europäischen Regelung über invasive gebietsfremde Arten.

www.bfn.de/eu-verordnung-11432014

Bundesamt für Naturschutz – Managementmaßnahmen

Maßnahmenblätter für bereits weit verbreitete Arten der Unionsliste.

www.bfn.de/art-19-management

Land Schleswig-Holstein – Jakobs-Kreuzkraut

Informationen zur heimischen Art und zu ihren gesundheitlich relevanten Inhaltsstoffen.

schleswig-holstein.de – Belebte Umwelt