Schrebergarten-
Verein Wedel e.V.
seit 1920
Mitgliederpflichten in unserem Verein
Flagge des Schrebergarten-Vereins Wedel e. V.

SCHREBERGARTEN-VEREIN WEDEL E. V.

Mitgliederpflichten

Hier wollen wir einmal erklären, warum diese Pflichten bestehen und was sie im Vereins- und Gartenalltag konkret bedeuten. Grundlage ist vor allem unsere aktuelle Satzung 2026 und die darin einbezogenen Vereinsordnungen. Unsere Satzung macht ausdrücklich deutlich, dass mit dem Eintritt Satzung und Ordnungen anerkannt und die Beschlüsse der Vereinsorgane befolgt werden müssen.

Mitgliederpflichten – gemeinsam Verantwortung übernehmen

Ein Kleingarten ist mehr als die eigene Parzelle

Mitglied in einem Kleingartenverein zu sein bedeutet weit mehr, als eine Parzelle zu bewirtschaften und dort die Freizeit zu verbringen. Eine Kleingartenanlage ist eine Gemeinschaft, in der viele Menschen auf vergleichsweise engem Raum zusammenkommen und gemeinsam Einrichtungen, Wege und Grünflächen nutzen.

Damit dies funktioniert, braucht es Regeln – und Mitglieder, die bereit sind, Verantwortung zu übernehmen.

Wer Mitglied im Schrebergarten-Verein Wedel e.V. wird, erkennt mit seinem Eintritt die Satzung sowie die bestehenden Ordnungen des Vereins als verbindlich an. Dazu gehören unter anderem die Beitragsordnung, Gartenordnung, Wasserordnung, Bauordnung, die Regelungen zur Tierhaltung und die Brennordnung. Ebenso sind die satzungsgemäß gefassten Beschlüsse der Vereinsorgane zu beachten.

Für Pächter einer Kleingartenparzelle kommen die Verpflichtungen aus dem Pachtvertrag und dem Bundeskleingartengesetz hinzu.

Dabei geht es nicht darum, das Vereinsleben mit möglichst vielen Vorschriften zu belasten. Die Regeln sollen vielmehr dafür sorgen, dass die Kleingartenanlagen dauerhaft erhalten werden können und ein vernünftiges Miteinander möglich bleibt.

Rücksichtnahme gehört dazu

Eine der wichtigsten Pflichten lässt sich eigentlich mit einem einfachen Grundsatz beschreiben:

Jeder sollte seinen Garten so nutzen, dass andere ihren Garten ebenfalls ungestört nutzen können.

Die Satzung verpflichtet die Mitglieder ausdrücklich zu einem Verhalten, das eine störungsfreie kleingärtnerische Nutzung der Parzellen ermöglicht. Gleichzeitig ist auf die Rechte der übrigen Vereinsmitglieder und des Vereins Rücksicht zu nehmen.

Das betrifft beispielsweise Lärm, Rauch, das Befahren der Anlagenwege, das Verhalten auf Gemeinschaftsflächen und viele andere Situationen des täglichen Gartenlebens.

Auch für Besucher trägt das Mitglied Verantwortung. Nach § 10 der Satzung übernimmt das Mitglied die Verantwortung für Personen, die durch seine Mitgliedschaft mit den Pachtflächen des Vereins und den Parzellen in Berührung kommen.

Die Aussage „Das war mein Besuch“ entbindet einen Pächter daher nicht automatisch von seiner Verantwortung.

Den Garten kleingärtnerisch bewirtschaften

Ein Kleingarten ist kein gewöhnliches Freizeit- oder Wochenendgrundstück.

Nach dem Bundeskleingartengesetz dient er der nichterwerbsmäßigen gärtnerischen Nutzung, insbesondere der Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf, und zugleich der Erholung. Auch der Bundesverband der Kleingartenvereine Deutschlands weist auf diese gesetzliche Zweckbestimmung hin.

Dieser Grundgedanke findet sich auch in unserer Satzung wieder. Zweck des Vereins ist unter anderem die Förderung der nicht erwerbsmäßigen gärtnerischen Nutzung zur Eigenversorgung sowie der Erholungsnutzung. Besonders genannt werden der Anbau von Obst und Gemüse und die Berücksichtigung ökologischer Gesichtspunkte.

Für Pächter bedeutet dies: Der Garten muss tatsächlich als Kleingarten genutzt und entsprechend gepflegt werden.

Ein Garten ausschließlich mit Rasen, Terrasse und Laube entspricht auf Dauer ebenso wenig dem Wesen eines Kleingartens wie eine verwilderte und nicht mehr bewirtschaftete Parzelle.

Garten und angrenzende Bereiche pflegen

Die Verantwortung endet nicht unmittelbar am Gartenzaun.

Nach unserer Gartenordnung sind beispielsweise die Wege der Kleingartenanlage von den Kleingärtnern der jeweils angrenzenden Gärten bis zur Hälfte des Weges in Ordnung zu halten. Sie sind von unerwünschtem Aufwuchs und Verschmutzungen freizuhalten; eine chemische Bekämpfung ist dabei nicht vorgesehen.

Auch innerhalb der Parzelle bestehen zahlreiche Pflichten. Dazu gehören unter anderem die ordnungsgemäße Abfallentsorgung, die Beachtung der Verkehrssicherungspflichten sowie die Einhaltung der Vorschriften für Anpflanzungen, Einfriedungen, bauliche Anlagen und den Umgang mit Feuer.

Nicht kompostierbare Abfälle dürfen beispielsweise nicht einfach auf der Parzelle oder auf angrenzenden öffentlichen Grünflächen abgelagert werden. Für die ordnungsgemäße Entsorgung ist der jeweilige Kleingärtner selbst verantwortlich.

Gemeinschaftsarbeit – weil die Anlage allen gehört

Neben der eigenen Parzelle gibt es zahlreiche Einrichtungen und Flächen, die von allen genutzt werden: Wege, Gemeinschaftsflächen, Grünanlagen und weitere Einrichtungen der jeweiligen Kolonie.

Diese Bereiche müssen ebenfalls gepflegt und erhalten werden.

Deshalb gehört die Gemeinschaftsarbeit zu den ausdrücklich geregelten Mitgliederpflichten. Nach § 10 unserer Satzung sind Mitglieder verpflichtet, ohne Anspruch auf Bezahlung an den vom Vorstand oder von der Kolonieversammlung beschlossenen gemeinschaftlichen Arbeiten zur Erhaltung, Veränderung oder Beseitigung gemeinschaftlicher Einrichtungen teilzunehmen.

Kann ein Mitglied wegen dringender beruflicher Inanspruchnahme oder aus einem anderen Verhinderungsgrund nicht teilnehmen, sieht die Satzung die Möglichkeit vor, Ersatz zu stellen oder einen von der jeweiligen Kolonieversammlung festgelegten Ausgleichsbetrag für die versäumten Gemeinschaftsarbeitsstunden zu zahlen.

Gemeinschaftsarbeit ist damit keine freiwillige Gefälligkeit gegenüber dem Vorstand oder dem Obmann. Sie ist Bestandteil der gemeinschaftlichen Organisation unserer Kleingartenanlagen.

Auch der Bundesverband hebt die Bedeutung gemeinsamer Arbeit hervor: Die Mitwirkung im Verein und die Beteiligung an der Gemeinschaft tragen wesentlich zum Erhalt einer Kleingartenanlage und zum gemeinschaftlichen Miteinander bei.

Mitgliederversammlungen und Kolonieversammlungen

Ein Verein lebt davon, dass seine Mitglieder nicht nur Leistungen in Anspruch nehmen, sondern sich auch an seinen Entscheidungen beteiligen.

Unsere Satzung verpflichtet die Mitglieder deshalb zur Teilnahme an Mitglieder- beziehungsweise Kolonieversammlungen. Ebenso nennt § 10 den Besuch der vom Vorstand als „Fachberatung“ bezeichneten Veranstaltungen. Über die Teilnahme werden Anwesenheitslisten geführt.

Gerade die Kolonieversammlung hat unmittelbare Auswirkungen auf das Leben in der eigenen Kleingartenanlage. Hier werden Angelegenheiten behandelt und Beschlüsse gefasst, die die jeweilige Kolonie betreffen.

Wer sich beteiligt, kann sich informieren, Fragen stellen, seine Meinung einbringen und an Entscheidungen mitwirken.

Fachberatung gehört zum Kleingartenwesen

Die Fachberatung ist nicht lediglich ein zusätzliches Freizeitangebot des Vereins.

Sie soll dabei helfen, Gärten fachgerecht, umweltbewusst und entsprechend den kleingärtnerischen Anforderungen zu bewirtschaften. Themen können beispielsweise Pflanzenschutz, Bodenpflege, Obst- und Gemüseanbau, Wasserverbrauch, Kompostierung oder naturnahes Gärtnern sein.

Auch auf Bundesebene hat die fachliche Betreuung der Kleingärtner eine besondere Bedeutung. Der Bundesverband weist darauf hin, dass Fachberatung unter anderem über naturnahes und umweltbewusstes Gärtnern, Pflanzengesundheit und einen sinnvollen Umgang mit Wasser informieren soll.

In unserer Satzung ist der Besuch der vom Vorstand als Fachberatung bezeichneten Veranstaltungen daher ausdrücklich als Mitgliederpflicht aufgeführt.

Beiträge und Rechnungen rechtzeitig bezahlen

Ein Verein kann seine Aufgaben nur erfüllen, wenn die finanziellen Verpflichtungen der Mitglieder fristgerecht erfüllt werden.

Die Beitragsordnung regelt deshalb, wann die jährlichen Rechnungsbeträge zu entrichten sind. Auch weitere Kosten können sich aus der Nutzung einer Parzelle ergeben, beispielsweise Pacht, Wasserverbrauch oder koloniespezifische Aufwendungen.

Zahlungsrückstände verursachen nicht nur zusätzliche Verwaltungsarbeit, sondern können letztlich auch vereins- und pachtrechtliche Folgen haben.

Die Satzung nennt die Nichtzahlung des Mitgliedsbeitrags ausdrücklich als möglichen wichtigen Grund für einen Ausschluss aus dem Verein beziehungsweise die Kündigung einer Parzelle.

Deshalb sollte jedes Mitglied darauf achten, dass dem Verein insbesondere bei einem Lastschriftmandat stets eine aktuelle Bankverbindung vorliegt und das Konto zum Einzugstermin ausreichend gedeckt ist.

Änderungen der Kontaktdaten mitteilen

Damit der Verein seine Mitglieder erreichen kann, benötigt er aktuelle Kontaktdaten.

Die Satzung verpflichtet Mitglieder, eine vorhandene E-Mail-Adresse bei Eintritt bekanntzugeben. Wird erst später eine E-Mail-Adresse eingerichtet, ist diese dem Vorstand nachzumelden. Hintergrund ist unter anderem, dass der Verein Korrespondenz, soweit rechtlich möglich, vorrangig elektronisch versenden und dadurch Kosten reduzieren möchte.

Entsprechend sinnvoll ist es, auch Änderungen von Anschrift, Telefonnummer, Bankverbindung oder anderen für die Vereinsverwaltung erforderlichen Daten zeitnah mitzuteilen.

Ein Brief, eine Rechnung oder eine wichtige Information kann nur ankommen, wenn der Verein über die richtigen Kontaktdaten verfügt.

Bauen und verändern – nicht einfach anfangen

Eine eigene Parzelle verleitet verständlicherweise dazu, sie nach den persönlichen Vorstellungen zu gestalten. Dabei ist jedoch nicht alles genehmigungsfrei.

Für verschiedene bauliche Anlagen gelten die Bauordnung des Vereins und gegebenenfalls weitere öffentlich-rechtliche Vorschriften. Bei handelsüblichen Typenlauben ist beispielsweise vor Baubeginn eine Bauanzeige einzureichen; mit dem Bau darf erst nach Vorliegen der erforderlichen Genehmigung begonnen werden. Auch für andere Einrichtungen können Genehmigungen erforderlich sein.

Deshalb gilt als einfache Faustregel:

Erst informieren und gegebenenfalls genehmigen lassen – danach bauen.

Das erspart unnötige Kosten und verhindert, dass eine unzulässig errichtete Anlage später wieder entfernt werden muss.

Die Wasserordnung betrifft jeden Pächter

Auch die Wasserversorgung einer Kolonie funktioniert nur gemeinschaftlich.

Die Wasserordnung regelt unter anderem Zuständigkeiten, Reparaturen, Wasserzähler, Eigeninstallationen, Kosten und den Zugang zu den Anlagen. Arbeiten an weiterführenden Leitungen innerhalb einer Parzelle sind beispielsweise vorher anzuzeigen und müssen fachgerecht ausgeführt werden.

Wer eine Parzelle übernimmt, sollte sich deshalb nicht erst dann mit der Wasserordnung beschäftigen, wenn ein Schaden entstanden ist.

Wasserverluste und Schäden an gemeinschaftlichen Anlagen können letztlich Auswirkungen auf die gesamte Kolonie haben.

Sicherheit und Verantwortung

Jeder Pächter trägt Verantwortung dafür, dass von seiner Parzelle keine Gefahren für andere ausgehen.

Die Gartenordnung überträgt dem Pächter die Verkehrssicherungspflichten auf seiner Parzelle.

Das betrifft beispielsweise unsichere Bäume oder Äste, beschädigte Einrichtungen und andere Gefahrenstellen.

Besondere Sorgfalt ist außerdem beim Umgang mit Feuer, beim Grillen, bei Gasanlagen und anderen möglichen Gefahrenquellen erforderlich. Die hierfür bestehenden Vereinsordnungen und gesetzlichen Vorschriften sind einzuhalten.

Regeln sind kein Selbstzweck

Bei mehreren hundert Parzellen und vielen Mitgliedern lassen sich unterschiedliche Vorstellungen vom „richtigen“ Kleingarten nicht vermeiden.

Was der eine noch als normale Gartennutzung empfindet, kann den Nachbarn bereits erheblich beeinträchtigen. Genau deshalb gibt es Satzung, Gartenordnung, Wasserordnung und weitere Regelwerke.

Sie schaffen einen gemeinsamen Rahmen.

Die Regeln sollen dabei nicht jede Kleinigkeit des Gartenlebens bestimmen. Vieles lässt sich bereits durch gegenseitige Rücksichtnahme, ein Gespräch über den Gartenzaun und etwas Verständnis füreinander lösen.

Wo dies nicht ausreicht, sorgen die gemeinsamen Regeln dafür, dass für alle dieselben Maßstäbe gelten.

Was passiert bei Pflichtverletzungen?

Die Einhaltung der Regeln ist nicht allein eine Frage des guten Willens.

Vorstand und Obmann überwachen nach der Satzung unter anderem die Einhaltung der Gartenordnung und die Durchführung der Beschlüsse der Kolonieversammlung. Der Obmann führt außerdem Aufzeichnungen über die Gemeinschaftsarbeit und berichtet dem Vorstand, wenn Mahnungen wegen bestimmter Verstöße erfolglos bleiben.

Schwerwiegende oder fortgesetzte Pflichtverletzungen können Konsequenzen haben.

Die Satzung sieht vor, dass bei einem wichtigen Grund ein Ausschluss aus dem Verein oder die Kündigung der Parzelle erfolgen kann. Als wichtiger Grund werden insbesondere erhebliche Verstöße gegen die mit der Mitgliedschaft übernommenen Verpflichtungen sowie gegen die besonderen Mitgliederpflichten des § 10 genannt. Vor einer entsprechenden Entscheidung soll dem betroffenen Mitglied Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden; bei einem erstmaligen Verstoß prüft der Vorstand, ob eine Abmahnung ausreichend ist.

Das zeigt zugleich: Ziel sollte zunächst immer sein, Probleme zu erkennen und abzustellen – nicht möglichst schnell Sanktionen auszusprechen.

Mitglied sein heißt mitmachen

Ein funktionierender Kleingartenverein entsteht nicht allein durch einen Vorstand, Obleute oder einige besonders engagierte Mitglieder.

Er entsteht dadurch, dass viele ihren Teil beitragen.

Den eigenen Garten ordentlich bewirtschaften, Rücksicht auf die Nachbarn nehmen, Beiträge und andere Forderungen rechtzeitig begleichen, Gemeinschaftsarbeit leisten, an Versammlungen teilnehmen, sich informieren und gemeinschaftliche Einrichtungen pfleglich behandeln – jede einzelne dieser Pflichten trägt dazu bei, dass unsere Kleingartenanlagen auch in Zukunft attraktive und lebenswerte Orte bleiben.

Mitgliedschaft bedeutet deshalb nicht nur, Rechte zu haben. Sie bedeutet auch, Verantwortung für den eigenen Garten, für die Kolonie und für die Gemeinschaft zu übernehmen.

Weiterführende Informationen
Die Waage zwischen Rechte und Pflichten