SCHREBERGARTEN-VEREIN WEDEL E. V.
Merkblatt zur Kleintierhaltung „Kaninchen“
herausgegeben vom Schrebergarten-Verein Wedel e.V.
Zuerst einmal müssen wir ausdrücklich betonen, dass eine Kleintierhaltung nach dem BKleingG nicht statthaft ist. Unser Verein duldet allerdings die Kleintierhaltung, in einem gewissen Rahmen. Die Kleintierhaltung kann uns allerdings durch die Stadt Wedel jederzeit untersagt werden, da sie nicht im Einklang mit dem BKleingG ist.
Da wir aber ein gutes Verhältnis mit der Stadt Wedel haben und gegen eine Kleintierhaltung bisher keine Einwände vorgebracht wurden, sehen wir auch für die Zukunft keinerlei Probleme.
In diesem Zusammenhang und aufgrund aktueller Vorkommnisse werden wir aber nun auch Bedingungen an die Tierhaltung stellen. Eine Bedingung ist die zahlenmäßige Begrenzung der Kleintiere auf einer Parzelle. Die Anzahl wurde beim Tierschutz hinterfragt, um sicherzustellen, dass wir durch die Begrenzung keine neuen Probleme schaffen. Die artgerechte Haltung der Tiere sollte dabei selbstverständlich sein. Bei eklatanten Verstößen werden wir die Genehmigung widerrufen.
Grundsätzliches
Kaninchen oder Hasen sind gesellige Tiere, die naturgemäß in Familienverbänden leben und somit nicht einzeln gehalten werden dürfen. Diesem Umstand wurde auch in unserem Tierschutzgesetz Rechnung getragen.
Hier ein Auszug aus dem Tierschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Mai 2006 (BGBl. I S. 1206, 1313), das zuletzt durch Artikel 20 des Gesetzes vom 9. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1934) geändert worden ist. (2, TschG)
Soziale Tiere in Deutschland
Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,
Sozial lebende Tiere (und dazu gehören Kaninchen/Hasen unbestreitbar) haben das Bedürfnis mit Artgenossen zusammen zu leben. Demnach ist die Einzelhaltung nach dem allgemeinen Tierschutzgesetz, für alle sozial lebende Tiere, verboten.
Um gleich vorweg mit einem weit verbreiteten Irrglauben aufzuräumen: Ein Kaninchen/Hase benötigt immer einen Artgenossen als Partner und das ist mit Sicherheit kein Meerschweinchen. Hält man solche Gemeinschaft, bedeutet das immer „gemeinsam ist man einsam“, denn, dass Einzige was diese Tiere gemeinsam haben, ist die Zugehörigkeit zur Gruppe der Nager.
Der Bundesverband Praktizierender Tierärzte e.V. sagt etwa Folgendes hierzu:
„Kaninchen brauchen zum Wohlfühlen und für die gegenseitige Körperpflege die Gesellschaft mindestens eines weiteren Kaninchens, auf keinen Fall aber ein Meerschweinchen.“
Werden die Tiere allein gehalten, bewegen sie sich weniger. Daher fressen sie aus Langeweile mehr und sterben letztendlich dadurch schneller an Übergewicht.
Welchen Platzbedarf haben die Tiere
Die Faustformel besagt, dass etwa 2m² auf einer Fläche bei täglichem Auslauf oder 3m² auf einer Fläche ohne täglichen Auslauf bereitgestellt werden müssen. Diese Angaben gelten pro Tier.
Käfighaltung
Die Käfighaltung, wie sie früher auf den Parzellen praktiziert wurde, ist nicht mehr erlaubt, es sei denn, der Käfig erfüllt alle Auflagen der artgerechten Haltung. Die Käfighaltung ist mittlerweile ein Gesetzesverstoß und unterliegt den Vorgaben nach dem § 2 des Deutschen Tierschutzgesetzes.
Warum?
Verschiedene Studien hatten ergeben, dass die Tiere zunehmend an gesundheitlichen Problemen in der Käfighaltung litten. So waren z.B. auf Grund der Käfighöhe, keine richtigen Sprünge oder das artgerechte Aufrichten mehr möglich. Auch die Grundfläche lässt kaum artgerechte Verhaltensmuster zu.
Als Anregung ein paar Zahlen zum natürlichen Platzbedarf:
(Quelle: http://www.kaninchenwiese.de/haltung/hintergruende/mindestmasse-2)
Allein diese Zahlen verdeutlichen bereits den Platzbedarf, den ein Tier in unterschiedlichen Situationen benötigt und zeigt wohl deutlich, dass ein Käfig überhaupt nicht geeignet ist.
Die Pflege
Die Tiere bedürfen einer regelmäßigen Pflege damit sie gesund bleiben und um Krankheitszeichen rechtzeitig erkennen zu können. Beschäftigt sich der Halter viel mit dem Tier wird er auch schnell Auffälligkeiten entdecken gegenüber einem Halter, der die Tiere nur füttert, ausgemistet und somit seltener beobachtet.
Gesundheitskontrolle
Eine Gesundheitskontrolle sollte zweimal im Monat durchgeführt werden. Dabei sollte auf die folgenden Punkte besonders geachtet werden. Der Afterbereich, Krallenpflege, Gewichtskontrolle und allgemeiner Gesundheitscheck. Zur allgemeinen Gesundheitskontrolle sollten alle Krankheitsanzeichen ausgeschlossen werden. Wenn man sich unsicher ist, sollte ein Tierarzt aufgesucht werden.
Leidet ein Tier häufiger an einer bestimmten Erkrankung, sollte es häufiger kontrolliert werden.
Für Schlachtkaninchen ist mittlerweile sogar vorgeschrieben, dass sie min. zweimal am Tag auf ihre Gesundheit hin überprüft werden müssen. Wenn Sie unsicher sind oder spezielle Fragen haben, sollten Sie besser einen Tierarzt aufsuchen. Das Personal in einer Zoohandlung ist für spezielle Fälle und Fragen mit Sicherheit nicht unbedingt der beste Ansprechpartner. Wer einen Internetzugang hat, kann auch auf dieser Seite viele Informationen erhalten http://www.kaninchenwiese.de.
Das oberste Gebot sollte jedoch sein:
bevor man sich Tiere anschafft, sollte man sich zuvor gründlich über die Bedürfnisse der Tiere informieren und sich darüber im Klaren sein, ob man diese Verantwortung und den damit verbundenen Arbeitsaufwand tatsächlich auf sich nehmen will.