Schrebergarten-
Verein Wedel e.V.
seit 1920
Wie wird man Pächter eines Kleingartens?
Flagge des Schrebergarten-Vereins Wedel e. V.

SCHREBERGARTEN-VEREIN WEDEL E. V.

Wie wird man Pächter eines Kleingartens?

Der Weg zum eigenen Kleingarten

Ein eigener Kleingarten ist für viele Menschen ein kleines Stück Lebensqualität: Obst und Gemüse aus eigener Ernte, Blumen und Natur direkt vor der Laube, ein Platz zum Abschalten und gleichzeitig die Gemeinschaft mit anderen Gartenfreunden.

Wer eine Kleingartenparzelle übernehmen möchte, sollte jedoch wissen, dass ein Kleingarten nicht einfach wie eine Wohnung oder ein gewöhnliches Grundstück gemietet wird. Kleingärten sind Teil einer organisierten Kleingartenanlage und unterliegen besonderen gesetzlichen und vereinsrechtlichen Regeln.

Beim Schrebergarten-Verein Wedel e.V. werden die von der Stadt Wedel gepachteten Flächen an die Mitglieder des Vereins zur kleingärtnerischen Nutzung weiterverpachtet. Grundlage dafür sind unter anderem das Bundeskleingartengesetz, die zwischen der Stadt Wedel und dem Verein bestehenden Generalpachtverträge sowie unsere Satzung und die dazugehörigen Ordnungen.

Wer sich für einen Garten interessiert, wird deshalb zunächst Gartenbewerber. Erst wenn eine passende Parzelle zur Verfügung steht und übernommen wird, kommt der eigentliche Pachtvertrag zustande.

Der erste Schritt – Gartenbewerber werden

Der Weg zur eigenen Parzelle beginnt mit der Aufnahme als Gartenbewerber in den Schrebergarten-Verein Wedel e.V.

Dazu stellen Sie sich persönlich während unserer Sprechstunde vor. Dort wird das Aufnahmeformular ausgefüllt und unterschrieben. Das Formular kann selbstverständlich bereits vorher ausgefüllt und zur Sprechstunde mitgebracht werden.

Zum Aufnahmeantrag gehört auch das SEPA-Basislastschriftmandat. Nach erfolgreicher Abbuchung des im Aufnahmeformular ausgewiesenen Betrages erfolgt die Aufnahme in die Bewerberliste.

Bei der Bewerbung können bereits wichtige Wünsche angegeben werden. Dazu gehören insbesondere:

die gewünschte Kolonie und
die finanzielle Obergrenze für die Übernahme einer Parzelle.
Diese Angaben helfen dem Vorstand später dabei, eine frei werdende Parzelle möglichst passend anzubieten. Ändern sich Ihre Vorstellungen während der Bewerbungszeit, sollten Sie den Vorstand darüber informieren.
Warum gibt es eine Bewerberliste?

Kleingärten werden nicht regelmäßig zu einem bestimmten Termin frei. Eine Parzelle kann grundsätzlich erst neu vergeben werden, wenn das bestehende Pachtverhältnis beendet und der Garten zur Neuvergabe bereit ist.

Deshalb führt der Verein eine Bewerberliste.

Dabei geht es nicht ausschließlich darum, wer an erster Stelle dieser Liste steht. Für die Auswahl eines geeigneten Bewerbers werden mehrere Kriterien miteinander abgeglichen. Dazu gehören die gewünschte Kolonie, die angegebene finanzielle Obergrenze, der ermittelte Wert der frei werdenden Parzelle und die Position auf der Bewerberliste. Gibt es mehrere passende Bewerber, wird zusätzlich das Eintrittsdatum in den Verein berücksichtigt.

Damit soll erreicht werden, dass angebotene Parzelle und Bewerber möglichst gut zueinander passen.

Eine Parzelle wird frei – was passiert dann?

Bevor eine gekündigte Parzelle an einen neuen Pächter übergeben werden kann, findet eine Wertermittlung statt.

Eine unabhängige, von der Mitgliederversammlung gewählte Wertermittlungskommission ermittelt den Wert der auf der Parzelle vorhandenen und berücksichtigungsfähigen Bestandteile. Dazu können beispielsweise Pflanzen- und Baumbestand, Wegebefestigungen, Einfriedigungen, die Wasseranlage und die Laube gehören.

Die Wertermittlung erfolgt nach den hierfür geltenden Richtlinien des Landes Schleswig-Holstein unter Berücksichtigung des Bundeskleingartengesetzes. Das Ergebnis wird in einem Wertermittlungsprotokoll festgehalten und ist für den abgebenden ebenso wie für den übernehmenden Pächter maßgeblich.

Wichtig: Der ermittelte Wert ist nicht mit einem Grundstückskaufpreis zu verwechseln. Das Grundstück selbst wird nicht gekauft. Es bleibt Bestandteil der gepachteten Kleingartenanlage.

Das Angebot einer Parzelle

Passt eine frei gewordene Parzelle zu den Angaben eines Bewerbers, nimmt der Vorstand Kontakt mit ihm auf und bietet ihm den Garten unter Angabe des ermittelten Wertes an.

Besteht Interesse, wird ein Besichtigungstermin vereinbart.

Erst jetzt sollte man sich den Garten genau ansehen. Wie ist die Parzelle aufgeteilt? Wie ist der Zustand der Laube? Welche Arbeiten stehen möglicherweise an? Entspricht der Garten den eigenen Vorstellungen – und möchte man die damit verbundenen Aufgaben tatsächlich übernehmen?

Für diese Entscheidung darf man sich die notwendige Zeit nehmen.

Ein Angebot ist keine Verpflichtung

Nicht jede angebotene Parzelle muss gefallen.

Wer nach der Besichtigung feststellt, dass der Garten nicht zu den eigenen Vorstellungen passt, kann das Angebot ablehnen. Dadurch entstehen nach der derzeit auf der Vereinsseite beschriebenen Vergabepraxis keine Nachteile für die Position auf der Bewerberliste. Der Bewerber kann auf ein weiteres Angebot warten.

Eine solche Entscheidung ist häufig vernünftiger, als aus Sorge vor einer längeren Wartezeit einen Garten zu übernehmen, der hinsichtlich Größe, Lage, Zustand oder Übernahmekosten eigentlich nicht passt.

Wer entscheidet über den neuen Pächter?

Ein besonders wichtiger Punkt wird auf unserer bisherigen Bewerberseite ausdrücklich hervorgehoben:

Über die Vergabe einer Parzelle entscheidet der Vorstand – nicht der bisherige Pächter.

Auch wenn sich Interessent und Vorpächter bereits kennen oder sich über eine Übernahme verständigt haben sollten, entsteht daraus kein Anspruch auf die Parzelle.

Das ist wichtig, weil die Gärten Bestandteil der vom Verein verwalteten Kleingartenanlagen sind und die Neuvergabe nach den hierfür vorgesehenen Vereinsregeln erfolgt.

Was muss vom Vorpächter übernommen werden?

Maßgeblich ist zunächst das Wertermittlungsprotokoll.

Davon zu unterscheiden sind persönliche Gegenstände und sonstiger Laubeninhalt, die nicht Bestandteil der Wertermittlung sind.

Ein neuer Pächter ist nicht verpflichtet, solche Gegenstände vom bisherigen Pächter zusätzlich zu kaufen. Die Ablehnung solcher Gegenstände hat keinen Einfluss auf die Vergabe der Parzelle. Nicht übernommene Sachen muss der bisherige Pächter gegebenenfalls entfernen, anderweitig verwerten oder – nach entsprechender Vereinbarung – unentgeltlich auf der Parzelle belassen.

Damit wird verhindert, dass die Vergabe eines Kleingartens von zusätzlichen privaten Kaufgeschäften abhängig gemacht wird.

Die Entscheidung ist gefallen

Gefällt Ihnen der Garten und entscheiden Sie sich für die Übernahme, vereinbart der Vorstand gemeinsam mit Ihnen und dem bisherigen Pächter einen Übergabetermin.

Bei diesem Termin werden die notwendigen Formalitäten erledigt. Dazu gehört insbesondere die Unterzeichnung des Pachtvertrages.

Außerdem erfolgt die finanzielle Abwicklung der Gartenübergabe entsprechend dem Wertermittlungsprotokoll und den gegebenenfalls zusätzlich anfallenden Übergabe- beziehungsweise anteiligen Jahreskosten. Die Zahlungen und die Übergabe werden entsprechend dokumentiert.

Mit Abschluss des Pachtvertrages beginnt schließlich das, worauf man als Bewerber gewartet hat:

Aus dem Gartenbewerber wird ein Kleingartenpächter.

Ein Kleingarten bedeutet nicht nur Erholung

Mit der Übernahme beginnt allerdings nicht nur die Freude am eigenen Garten, sondern auch die Verantwortung dafür.

Das Bundeskleingartengesetz definiert den Kleingarten ausdrücklich über seine kleingärtnerische Nutzung. Dazu gehört insbesondere die nicht erwerbsmäßige Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf; daneben dient der Garten der Erholung. Der besondere Schutz des Kleingartenwesens ist also eng damit verbunden, dass die Flächen tatsächlich kleingärtnerisch genutzt werden.

Auch unsere Satzung nennt ausdrücklich die nicht erwerbsmäßige gärtnerische Nutzung zur Eigenversorgung und die Erholungsnutzung als Zweck des Kleingartenwesens.

Ein Kleingarten ist deshalb kein Wochenendgrundstück und kein reiner Freizeitgarten.

Obst und Gemüse anbauen, Beete pflegen, Hecken schneiden, Wege und Einrichtungen instand halten und die Parzelle entsprechend den geltenden Regeln bewirtschaften – all das gehört dazu.

Auch die Gemeinschaft gehört dazu

Eine Kleingartenanlage besteht nicht nur aus einzelnen Parzellen.

Wege, Grünflächen, Vereinseinrichtungen und viele weitere Bereiche funktionieren nur, wenn sich die Mitglieder gemeinsam darum kümmern. Gemeinschaft und gegenseitige Unterstützung gehören deshalb traditionell zum Kleingartenwesen. Auch der Bundesverband weist darauf hin, dass gemeinschaftliche Arbeit und die Mitwirkung im Verein wesentliche Bestandteile einer funktionierenden Kleingartenanlage sind.

Wer einen Garten übernimmt, entscheidet sich damit nicht nur für einige hundert Quadratmeter Grün, sondern auch für die Mitgliedschaft in einer Gemeinschaft.

Vor der Bewerbung sollte man sich deshalb einige Fragen stellen

Ein Kleingarten kann über viele Jahre ein wunderbarer Mittelpunkt der Freizeit werden. Gleichzeitig benötigt er regelmäßig Zeit und Arbeit.

Vor einer Bewerbung sollte man sich daher überlegen:

Habe ich dauerhaft genügend Zeit für einen Garten?

Gerade während der Vegetationszeit wartet die Gartenarbeit nicht unbedingt bis zum nächsten freien Wochenende.

Möchte ich wirklich gärtnern?

Wer ausschließlich einen Platz zum Grillen, Sonnen oder Feiern sucht, wird mit einem Kleingarten auf Dauer kaum glücklich werden.

Kann und möchte ich mich an die geltenden Regeln halten?

Mit dem Pachtvertrag gelten neben gesetzlichen Vorgaben auch Satzung, Gartenordnung und weitere Ordnungen des Vereins.

Habe ich die Kosten realistisch berücksichtigt?

Neben den laufenden jährlichen Kosten kann bei der Übernahme einer bestehenden Parzelle insbesondere der durch die Wertermittlung festgestellte Betrag anfallen.

Bin ich bereit, Teil einer Gemeinschaft zu sein?

Ein Kleingarten endet nicht am eigenen Gartentor.

Vom Wunschgarten zum eigenen Garten

Der Weg zum eigenen Kleingarten besteht damit aus mehreren Schritten:

Interesse → Bewerbung → Bewerberliste → freiwerdende Parzelle → Wertermittlung → Angebot → Besichtigung → Entscheidung → Übergabe → Pachtvertrag

Wie lange dieser Weg dauert, lässt sich nicht pauschal vorhersagen. Entscheidend ist, wann geeignete Parzellen frei werden und wie gut diese zu den bei der Bewerbung angegebenen Vorstellungen passen.

Wer hinsichtlich Kolonie, Gartengröße oder Übernahmekosten flexibel ist, erweitert naturgemäß die Zahl der Parzellen, die grundsätzlich für ihn infrage kommen können.

Am Ende sollte jedoch nicht entscheidend sein, möglichst schnell irgendeinen Garten zu bekommen. Viel wichtiger ist es, einen Garten zu finden, den man gerne bewirtschaftet und der auch langfristig zu den eigenen Möglichkeiten passt.

Denn ein Kleingarten ist meistens keine Entscheidung für einen Sommer – sondern für viele Gartenjahre.

Weiterführende Informationen

Als Quellenbasis dienten die Vereinsunterlagen auf der alten Homepage sowie die Informationen des

Bundesverband der Kleingartenvereine Deutschland. Hier geht es zum Bundeskleingartengesetz.

Glücklicher Pächter bei der Arbeit