Schrebergarten-
Verein Wedel e.V.
seit 1920
Rasen im Kleingarten – grüne Fläche, Spielraum oder blühende Vielfalt?
Flagge des Schrebergarten-Vereins Wedel e. V.

SCHREBERGARTEN-VEREIN WEDEL E. V.

Rasen im Kleingarten – Gebrauchsrasen, gepflegtes Grün oder blühende Wiese?

Rasen gehört für viele Menschen selbstverständlich zum Garten. Er verbindet Beete und Wege, schafft freie Flächen und bietet Platz zum Sitzen, Spielen und Erholen. Doch Rasen ist nicht gleich Rasen. Ein strapazierfähiger Spielrasen stellt andere Anforderungen als ein fein gepflegter Zierrasen – und eine Blumenwiese verfolgt ein völlig anderes Ziel.

Gerade im Kleingarten lohnt es sich deshalb, vor der Aussaat zu überlegen: Wofür soll die Fläche genutzt werden? Neben Aussehen und Pflegeaufwand spielen dabei Wasserverbrauch, Artenvielfalt und die kleingärtnerische Nutzung eine wichtige Rolle.

Welcher Rasen für welchen Zweck?

Für den normalen Kleingarten ist ein aufwendig gepflegter Zierrasen meistens nicht notwendig. Eine robuste Mischung, die zum jeweiligen Standort und zur tatsächlichen Nutzung passt, ist häufig die bessere Wahl.

Nutzung Geeignete Form Eigenschaften Pflegeaufwand
Spielen und häufiges Betreten Spiel-/Gebrauchsrasen belastbar, regenerationsfähig mittel
Sitzen und Erholen Gebrauchsrasen dicht, trittfest mittel
Repräsentative Fläche Zierrasen fein, gleichmäßig und dicht hoch
Trockene, sonnige Lage trockenheitsverträgliche Rasenmischung geringerer Wasserbedarf gering bis mittel
Halbschatten Schattenrasen an weniger Licht angepasst mittel
Naturnaher Garten Kräuterrasen Gräser und niedrig wachsende Kräuter gering
Förderung der Artenvielfalt Blumen-/Wildblumenwiese blüten- und artenreich gering

Beim Saatgut sollte nicht allein der Preis entscheiden. Hochwertige, dem Standort entsprechende Mischungen entwickeln meist eine dauerhaft stabilere Grasnarbe.

Rasen neu anlegen

Eine gute Bodenvorbereitung entscheidet wesentlich über den späteren Erfolg. Verdichteter Boden sollte gelockert, Wurzelunkräuter sollten entfernt und größere Unebenheiten ausgeglichen werden.

Günstige Zeiträume für die Aussaat sind April bis Mai und insbesondere Ende August bis September. Im Spätsommer ist der Boden noch warm, während die Verdunstung bereits abnimmt.

Das Saatgut wird gleichmäßig verteilt, leicht eingearbeitet beziehungsweise angedrückt und anschließend feucht gehalten. Während der Keimphase darf die Bodenoberfläche nicht vollständig austrocknen.

Der erste Schnitt erfolgt, wenn die jungen Gräser ungefähr 8 bis 10 cm hoch sind. Dabei zunächst nur einen Teil der Blattlänge entfernen.

Richtig mähen

Für einen normalen Gebrauchsrasen sind etwa 4 bis 5 cm Schnitthöhe ein guter Richtwert. Im heißen Sommer darf der Rasen höher bleiben.

Eine längere Grasnarbe beschattet den Boden und reduziert die Verdunstung. Gleichzeitig können die Gräser kräftigere Wurzeln entwickeln.

Als Faustregel gilt: Bei einem Mähvorgang möglichst nicht mehr als etwa ein Drittel der vorhandenen Halmlänge entfernen.

Auch muss nicht jede Rasenfläche gleich häufig gemäht werden. Weniger genutzte Randbereiche oder einzelne Raseninseln können länger wachsen und dadurch einen höheren ökologischen Nutzen entwickeln.

Vertikutieren – wirklich jedes Frühjahr?

Ein Rasen muss nicht automatisch jedes Frühjahr vertikutiert werden.

Vertikutieren ist dann sinnvoll, wenn sich eine ausgeprägte Filzschicht gebildet hat, die den Wasser- und Luftaustausch behindert. Ein gesunder Rasen ohne stärkeren Filz benötigt diese Behandlung nicht.

Soll vertikutiert werden, muss der Rasen bereits kräftig wachsen. Meist ist April bis Mai dafür geeigneter als ein sehr früher Termin bei kaltem Boden. Kahle Stellen können anschließend nachgesät werden.

Auch der Bundesverband der Kleingartenvereine Deutschlands (BKD) stellt dem intensiv gepflegten Rasen ausdrücklich die Blühwiese als Alternative gegenüber. Sie benötigt weniger Pflege, Bewässerung und Düngung und bietet gleichzeitig Nahrung und Lebensraum für Insekten.

Rasen richtig düngen

Mit jedem Mähen werden Nährstoffe aus der Fläche entfernt. Je intensiver ein Rasen genutzt und gemäht wird, desto größer kann deshalb sein Nährstoffbedarf sein.

Eine mögliche Orientierung:

Zeitraum Maßnahme
März/April bei Bedarf erste maßvolle Düngung
Mai/Juni bei intensiv genutztem Rasen eventuell zweite Gabe
Hochsommer starke stickstoffbetonte Düngung vermeiden
September/Oktober bei Bedarf kaliumbetonte Herbstdüngung
Blumenwiese normalerweise nicht düngen

Dabei gilt: Nicht nach Kalender düngen, sondern nach Bedarf.

Eine Bodenuntersuchung kann zeigen, ob tatsächlich Nährstoffe fehlen. Übermäßige Düngung ist weder für den Rasen noch für Boden, Grund- und Oberflächenwasser sinnvoll.

Organische Dünger und eigener gut ausgereifter Kompost können zur Nährstoffversorgung beitragen. Auch Mulchmähen führt einen Teil der mit dem Schnitt aufgenommenen Nährstoffe wieder zurück.

Rasen bewässern

Ein eingewachsener Rasen sollte besser seltener und dafür durchdringend bewässert werden als jeden Tag nur oberflächlich.

Häufiges oberflächliches Gießen begünstigt eine flache Durchwurzelung. Durchdringendes Wässern fördert dagegen die Erschließung tieferer Bodenschichten.

Während längerer Trockenperioden darf ein Rasen auch vorübergehend gelb oder braun werden. Das bedeutet nicht zwangsläufig, dass die Gräser abgestorben sind. Viele Rasengräser treiben nach ausreichenden Niederschlägen wieder aus.

Gerade bei zunehmenden sommerlichen Trockenperioden sollte deshalb überlegt werden, ob jede Rasenfläche während des gesamten Sommers künstlich sattgrün gehalten werden muss.

Die Blumenwiese als Alternative

Eine Blumenwiese ist nicht einfach ein Rasen, der nicht mehr gemäht wird.

Eine artenreiche Wiese benötigt geeignete Pflanzen, einen passenden Standort und ein anderes Pflegekonzept. Besonders nährstoffärmere Standorte können eine große Vielfalt heimischer Blütenpflanzen hervorbringen.

Für Insekten und andere Tiere besitzt eine solche Fläche einen erheblich höheren Wert als ein ständig kurz gehaltener Rasen. Blüten liefern Nektar und Pollen, Stängel und Halme schaffen Lebensräume und Überwinterungsmöglichkeiten.

Besonders sinnvoll sind heimische beziehungsweise regional geeignete Wildpflanzen.

Der Schnitt erfolgt wesentlich seltener als beim Rasen. Je nach Wiesentyp können ein bis wenige Schnitte im Jahr ausreichen. Das Schnittgut sollte nach dem Trocknen und Aussamen entfernt werden, damit der Boden langfristig nicht immer nährstoffreicher wird.

Rasen oder Blumenwiese – was ist ökologisch sinnvoll?

Ein intensiv gemähter, gedüngter und regelmäßig bewässerter Rasen besitzt einen vergleichsweise geringen ökologischen Wert. Eine artenreiche Blumenwiese bietet wesentlich mehr Nahrung und Lebensraum.

Trotzdem muss deshalb nicht der gesamte Rasen aus einem Kleingarten verschwinden.

Eine gute Lösung ist häufig die Kombination:

Rasen dort, wo er tatsächlich genutzt wird – Blumenwiese, Kräuterrasen oder extensiv gepflegte Bereiche dort, wo keine kurz gehaltene Fläche erforderlich ist.

Damit bleiben Spiel-, Sitz- und Wegeflächen erhalten und gleichzeitig entstehen wertvolle Lebensräume.

Blumenwiese und Bundeskleingartengesetz

Eine Blumenwiese ist im Kleingarten grundsätzlich kein Widerspruch zum Bundeskleingartengesetz.

Nach § 1 BKleingG dient ein Kleingarten der nichterwerbsmäßigen gärtnerischen Nutzung, insbesondere der Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf, und der Erholung.

Gleichzeitig bestimmt § 3 BKleingG ausdrücklich, dass bei Nutzung und Bewirtschaftung des Kleingartens die Belange von Umweltschutz, Naturschutz und Landschaftspflege berücksichtigt werden sollen.

Eine bewusst angelegte Blumenwiese kann deshalb sehr gut Bestandteil eines Kleingartens sein.

Entscheidend ist allerdings die Gesamtnutzung der Parzelle. Eine Blumenwiese darf nicht dazu führen, dass der Garten praktisch nur noch aus Wiesen-, Rasen- und Erholungsflächen besteht und der Anbau von Gartenbauerzeugnissen keine nennenswerte Rolle mehr spielt.

Was ist mit der sogenannten Drittelregelung?

Häufig wird im Zusammenhang mit Kleingärten von einer „Drittelregelung“ gesprochen.

Dabei ist wichtig: Im Wortlaut des Bundeskleingartengesetzes steht nicht, dass exakt ein Drittel jeder einzelnen Parzelle Gemüsebeet sein muss. § 1 verlangt vielmehr die kleingärtnerische Nutzung einschließlich der Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf.

Die sogenannte Drittelregelung ist daher als Orientierung im Zusammenhang mit Rechtsprechung und kleingärtnerischer Praxis zu verstehen und nicht als wörtliche Flächenvorgabe des BKleingG.

Für die Gestaltung bedeutet das: Eine Blumenwiese kann Teil einer ökologisch und kleingärtnerisch sinnvoll bewirtschafteten Parzelle sein. Obst, Gemüse, Kräuter und andere Gartenbauerzeugnisse müssen aber weiterhin einen entsprechenden Stellenwert besitzen.

Blumenwiese ist nicht gleich Verwilderung

Eine bewusst angelegte und gepflegte Blumenwiese sollte nicht mit einer ungepflegten oder aufgegebenen Gartenfläche verwechselt werden.

Eine gepflegte Wiesenfläche lässt sich beispielsweise erkennen an:

einer nachvollziehbaren Abgrenzung,
einer geeigneten Pflanzenzusammensetzung,
regelmäßiger, aber seltener Mahd,
Entfernung des Mähgutes und
gegebenenfalls gemähten Wegen oder Randstreifen.
Naturnahes Gärtnern bedeutet nicht Pflegeverzicht.

Rasen bei der Wertermittlung

Bei diesem Thema muss zwischen dem ökologischen Wert, dem persönlichen Wert für den Pächter und dem kleingärtnerischen Entschädigungswert unterschieden werden.

Das Bundeskleingartengesetz enthält keine detaillierte bundesweit geltende Bewertungsmethode für Rasenflächen. In einer Veröffentlichung des Bundesverbandes zur Wertermittlung wird ausdrücklich erläutert, dass das BKleingG keine Regelungen darüber enthält, auf welche Art der Wert von Anpflanzungen und Anlagen im Kleingarten zu ermitteln ist. Maßgebend ist vielmehr der „kleingärtnerische Wert“.

Daraus folgt insbesondere:

Ein besonders aufwendig gepflegter Zierrasen besitzt nicht automatisch einen entsprechend hohen Entschädigungswert. Ebenso existiert keine allgemeingültige Vorgabe des Bundesverbandes, wonach ein Rasen bundesweit eine bestimmte Höhe, Dichte oder einen bestimmten Anteil an Fremdkräutern haben müsste, um einen festgelegten Wert zu erreichen.

Für eine konkrete Wertermittlung sind deshalb die jeweils geltenden Wertermittlungs- beziehungsweise Schätzrichtlinien des zuständigen Landesverbandes und gegebenenfalls weitere regionale Regelungen maßgeblich.

Das ist auch für Blumenwiesen wichtig: Eine ökologisch besonders wertvolle Fläche muss nicht automatisch einen entsprechend hohen finanziellen Entschädigungswert besitzen.

Ökologischer Wert und Wertermittlungswert sind nicht dasselbe.

Rasen oder Wiese – der schnelle Überblick

Thema Empfehlung
Spielen und häufige Nutzung robuster Gebrauchs-/Spielrasen
Repräsentative Fläche Zierrasen möglich, aber pflegeintensiv
Naturnahe Fläche Kräuterrasen oder Blumenwiese
Mähen Gebrauchsrasen etwa 4–5 cm
Mähen bei Hitze Schnitthöhe erhöhen
Vertikutieren nur bei tatsächlichem Rasenfilz
Düngen bedarfsgerecht und maßvoll
Blumenwiese düngen grundsätzlich vermeiden
Bewässerung seltener, dafür durchdringend
Artenvielfalt Blumenwiese deutlich wertvoller
BKleingG Blumenwiese möglich, kleingärtnerische Gesamtnutzung muss erhalten bleiben
Wertermittlung nach der jeweils geltenden regionalen Richtlinie

Fazit

Der moderne Kleingarten darf Nutzgarten, Erholungsraum und Lebensraum für Tiere und Pflanzen zugleich sein.

Ein Stück robuster Rasen für Kinder, Liegestuhl oder Gartenfest hat ebenso seine Berechtigung wie Gemüsebeete, Obstgehölze und blühende Wiesenbereiche.

Ökologisch sinnvoll ist deshalb häufig nicht die Entscheidung „Rasen oder Blumenwiese?“, sondern ein durchdachtes Nebeneinander:

Rasen dort, wo wir ihn brauchen – Vielfalt dort, wo wir ihn nicht brauchen.

Quellen und weiterführende Informationen

Bundeskleingartengesetz (BKleingG) – insbesondere § 1 „Begriffsbestimmungen“ zur kleingärtnerischen Nutzung sowie § 3 „Kleingarten und Gartenlaube“ zur Berücksichtigung von Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz.

Bundeskleingartengesetz – Gesetze im Internet

Bundesverband der Kleingartenvereine Deutschlands (BKD): „Rasen nicht vertikutieren“ – Hinweise zur Blühwiese als pflegeleichtere und ökologisch wertvollere Alternative zum intensiv gepflegten Rasen.

BKD – Rasen nicht vertikutieren

Bundesverband Deutscher Gartenfreunde/BKD, Grüne Schriftenreihe Nr. 167 – fachliche Ausführungen zu den kleingartenrechtlichen Grundlagen und Grundsätzen der Wertermittlung; insbesondere zur Bedeutung des „kleingärtnerischen Wertes“.

Grüne Schriftenreihe Nr. 167 – Wertermittlung

Hinweis: Für eine konkrete Wertermittlung sind zusätzlich die aktuell geltenden Schätz-/Wertermittlungsrichtlinien des für die jeweilige Kleingartenanlage zuständigen Landesverbandes bzw. regionalen Verbandes zu beachten.