Schrebergarten-
Verein Wedel e.V.
seit 1920
Was kostet ein Kleingarten?
Flagge des Schrebergarten-Vereins Wedel e. V.

SCHREBERGARTEN-VEREIN WEDEL E. V.

Was kostet ein Kleingarten?

Wer sich für einen Kleingarten entscheidet, möchte natürlich auch wissen, mit welchen Kosten im Jahr zu rechnen ist und welche zusätzlichen Zahlungen bei der Aufnahme in den Verein oder bei der späteren Übernahme einer Parzelle entstehen.

Dabei unterscheiden sich die Kosten danach, ob Sie zunächst als Bewerber, Familienmitglied oder passives Mitglied in den Verein eintreten oder bereits eine Parzelle übernommen haben und damit Pächter sind.

Kosten bei der Aufnahme in den Verein

Beim Eintritt in den Verein wird unabhängig von der Art der Mitgliedschaft einmalig eine Aufnahmegebühr von 15,40 € erhoben.

Hinzu kommt der jeweilige Jahresbeitrag:

Bewerber: 19,00 €
Familienmitglieder: 12,00 €
Passive Mitglieder: 12,00 €

Das Abonnement der Gartenzeitschrift kostet 18,33 € pro Jahr.

Für Pächter ist die Gartenzeitung verpflichtend. Dies beruht auf einem Beschluss der Jahresmitgliederversammlung. Die Zeitschrift übernimmt eine wichtige Funktion bei der fachlichen Information der Mitglieder und ersetzt damit in unserem Verein einen eigenen Fachberater.

Passive Mitglieder und Familienmitglieder können die Zeitschrift ebenfalls abonnieren, sind hierzu jedoch nicht verpflichtet.

Zahlungen im Eintrittsjahr

Ohne freiwilliges Zeitschriftenabonnement ergeben sich zunächst folgende Beträge:

Mitgliedschaft Aufnahmegebühr Jahresbeitrag Gesamt
Bewerber 15,40 € 19,00 € 34,40 €
Familienmitglied 15,40 € 12,00 € 27,40 €
Passives Mitglied 15,40 € 12,00 € 27,40 €

Diese Beträge gelten zunächst unabhängig davon, ob sich der Status im Laufe des Jahres noch zum Pächter ändert. Wird eine Parzelle übernommen, entstehen weitere Kosten.

Wenn aus dem Bewerber ein Pächter wird

Mit der Übernahme eines Kleingartens erfolgt in der Regel auch die Übernahme der vorhandenen Laube sowie bestimmter zulässiger Bepflanzungen, Befestigungen und sonstiger Einrichtungen.

Hierfür wird eine sogenannte Abstandszahlung beziehungsweise Entschädigung an den bisherigen Pächter fällig.

Die Höhe dieses Betrages wird nicht frei vom Verein festgesetzt. Grundlage ist eine Wertermittlung durch eine unabhängige Wertermittlungskommission nach den geltenden Schätzrichtlinien des Landes Schleswig-Holstein.

Gegenstände und Einrichtungen, die nach diesen Richtlinien nicht Bestandteil der Wertermittlung sind, können gegebenenfalls zwischen dem bisherigen und dem neuen Pächter gesondert vereinbart werden.

Kosten der Wertermittlung

Für die Wertermittlung fällt derzeit eine Gebühr von 80,00 € an. Diese wird zwischen dem bisherigen und dem neuen Pächter geteilt.

Der Anteil des neuen Pächters beträgt somit:

Wertermittlungsgebührenanteil: 40,00 €

Hat das neue Mitglied zuvor bereits den Bewerberbeitrag gezahlt, kommt bei Übernahme einer Parzelle außerdem die Differenz zum Pächterbeitrag hinzu:

Differenz Bewerberbeitrag / Pächterbeitrag: 21,00 €

Die eigentliche Abstandszahlung für Laube, Bepflanzungen und sonstige bewertete Bestandteile ist hiervon unabhängig und richtet sich nach dem Ergebnis der jeweiligen Wertermittlung.

Welche jährlichen Kosten entstehen als Pächter?

Als Pächter setzt sich die Jahresrechnung aus mehreren Positionen zusammen. Einige Beträge sind für alle Pächter gleich, andere hängen von der Größe der Parzelle, der jeweiligen Kolonie oder vom tatsächlichen Wasserverbrauch ab.

Rechnungsposten Betrag Erläuterung
Mitgliedsbeitrag als Pächter 40,00 € Jahresbeitrag des Vereins
Pacht 0,19 € je m² Je nach Parzellengröße etwa 46,00 € bis 110,00 €
Wassergeld-Vorauszahlung* variiert Errechnet sich nach den Abschlagszahlungen der Stadtwerke (zwischen 25 € – 50 €)
Wasserobmann-Aufwandsentschädigung* bis 10,23 € Höhe wird von der jeweiligen Kolonie festgelegt
Kolonieausbauumlage 15,00 € Für Maßnahmen innerhalb der Kolonien
Schädlingsbekämpfungsetat 10,00 € Gemeinschaftlicher Kostenanteil
Gartenzeitung 18,33 € Für Pächter verpflichtend
Kreis-/Landesverband 10,00 € Beitrag zu den übergeordneten Verbänden
Laubenversicherung ab 35,00 € Mindestbeitrag der KVD-Gruppenversicherung

* Nur in Kolonien mit Wasserversorgung.

Wasserkosten

In den Kolonien mit Wasserversorgung wird eine Wassergeld-Vorauszahlung erhoben. Diese Vorauszahlung errechnet sich aus der jährlichen Abschlagssumme der Stadtwerke für die jeweilige Kolonie.

Entscheidend ist anschließend der tatsächliche Verbrauch. Wird mehr Wasser verbraucht, muss die Differenz nachgezahlt werden. Liegt der Verbrauch unterhalb der Vorauszahlung, wird das entsprechende Guthaben wieder gutgeschrieben beziehungsweise erstattet.

Hinzu kann eine Aufwandsentschädigung für den Wasserobmann der jeweiligen Kolonie kommen. Der Betrag wird von der Kolonie festgelegt und kann daher unterschiedlich hoch sein.

Versicherung der Laube

Für eine vorhandene Laube ist ein ausreichender Versicherungsschutz erforderlich.

Die Versicherung kann über die vom Verein angebotene KVD-Gruppenversicherung abgeschlossen werden. Alternativ kann eine private Versicherung nachgewiesen werden.

Wichtig ist dabei insbesondere, dass der Versicherungsschutz nicht nur Schäden an der Laube umfasst, sondern auch die erforderlichen Abräum- beziehungsweise Beseitigungskosten berücksichtigt.

Der derzeitige Mindestbeitrag innerhalb der Gruppenversicherung beträgt 30,00 € im Jahr. Je nach gewünschtem Versicherungsumfang kann der Beitrag höher ausfallen.

Mit welchem Jahresbetrag sollte man rechnen?

Als grobe Orientierung lagen die laufenden jährlichen Kosten bislang bei etwa 200,00 € zuzüglich der verbrauchsabhängigen Wasserkosten.

Dieser Betrag kann jedoch nicht für jede Parzelle gleichermaßen angesetzt werden. Insbesondere die Pacht richtet sich nach der tatsächlichen Grundstücksgröße. Auch einzelne koloniespezifische Kosten können unterschiedlich ausfallen.

Für eine realistische persönliche Kalkulation sollten daher immer die konkrete Parzellengröße und die Verhältnisse in der jeweiligen Kolonie berücksichtigt werden.

Übernahme einer Parzelle während des laufenden Jahres

Wird eine Parzelle nicht zum Jahresbeginn, sondern während des laufenden Jahres übernommen, hat der bisherige Pächter häufig bereits die Jahresrechnung für die Parzelle bezahlt.

Die auf die Parzelle entfallenden Kosten werden deshalb zwischen bisherigem und neuem Pächter zeitanteilig und tagesgenau abgerechnet. Der übernehmende Pächter erstattet dem bisherigen Pächter den auf seinen Nutzungszeitraum entfallenden Anteil.

Eine Ausnahme bildet der Mitgliedsbeitrag.

Der Mitgliedsbeitrag ist eine personenbezogene Jahreszahlung. Er wird daher nicht zwischen den Mitgliedern aufgeteilt. Jedes Mitglied muss seinen jeweiligen Jahresbeitrag vollständig entrichten.

Ein Kleingarten ist keine Immobilie

Bei der Übernahme einer Parzelle sollte ein wichtiger Grundsatz berücksichtigt werden:

Der Wert einer Gartenlaube entwickelt sich nicht wie der Wert einer Immobilie.

Eine Laube und andere bewertungsfähige Einrichtungen unterliegen mit zunehmendem Alter grundsätzlich einer Wertminderung. Bei einer späteren Aufgabe des Gartens wird deshalb erneut eine Wertermittlung nach den geltenden Richtlinien vorgenommen.

Der bei der eigenen Übernahme gezahlte Betrag ist daher keine Garantie dafür, dass derselbe Betrag Jahre später wieder erzielt wird.

Dieses Prinzip gehört zu den Grundlagen des Kleingartenwesens. Kleingärten sollen dauerhaft auch für Menschen mit geringerem Einkommen erschwinglich bleiben und dürfen nicht zu frei handelbaren Immobilien oder Spekulationsobjekten werden.

Gut zu wissen

Die genannten Beträge geben einen Überblick über die derzeit typischen Kosten. Bei einer konkreten Parzellenvergabe erhalten Sie selbstverständlich Informationen über die tatsächliche Parzellengröße, die Pacht, koloniespezifische Kosten, den Wasseranschluss sowie das Ergebnis der Wertermittlung, sodass die finanziellen Verpflichtungen vor einer Übernahme nachvollziehbar sind.