Schnittbibliothek
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Ein fachgerechter Schnitt hält Obstgehölze, Sträucher und Stauden gesund, fördert Blüte und Ernte und hilft, den begrenzten Platz im Kleingarten sinnvoll zu nutzen. Die Schnittbibliothek bietet dafür praktische Orientierung – immer unter Berücksichtigung der jeweiligen Pflanzenart und der geltenden Regeln.
Für neue Obstpflanzungen sind kleingartengerechte Wuchsformen besonders geeignet, etwa schwach wachsende Buschbäume, Spalier- oder Säulenobst. Nach den Vorgaben unseres Vereins dürfen Obst-Hochstämme nicht neu gepflanzt werden. Das Bundeskleingartengesetz enthält kein ausdrückliches pauschales Hochstammverbot; maßgeblich sind daneben die verbindlichen örtlichen und vereinsrechtlichen Regelungen.
Für bestimmte Gehölze gelten nach § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz besondere Beschränkungen vom 1. März bis 30. September. Schonende Form- und Pflegeschnitte können unter den gesetzlichen Voraussetzungen zulässig sein. Die konkreten Ausnahmen und weitere Vorschriften sind im Einzelfall zu beachten.
Vor jedem Schnitt auf besetzte Nester, geschützte Lebensstätten und Tiere achten. Auch bei grundsätzlich erlaubten Pflegearbeiten dürfen geschützte Tiere und ihre Fortpflanzungs- oder Ruhestätten nicht beeinträchtigt werden. Wo möglich, Schnittmaßnahmen außerhalb sensibler Zeiten planen.
Obstbaum, Beerenstrauch, Ziergehölz und Staude benötigen unterschiedliche Schnittmethoden. Scharfes, sauberes Werkzeug verwenden, Astkragen beziehungsweise Astring erhalten und starke Eingriffe möglichst vermeiden. Pflanzenporträts erläutern die passenden Methoden im Detail.
Rechtliche Grundlagen: § 1 BKleingG · § 39 BNatSchG · § 44 BNatSchG. Die konkreten Vereinsregeln sind zusätzlich zu beachten.
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